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   BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14 (EP)   

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BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14 (EP) (https://dejure.org/2015,36067)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2015 - 6 Ni 32/14 (EP) (https://dejure.org/2015,36067)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 6 Ni 32/14 (EP) (https://dejure.org/2015,36067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines europäischen Patents mit der Bezeichnung "Multi-service mobile station (Mobiltelefon mit einer Vielzahl von Servicefunktionen)" wegen unzulässiger Erweiterung des Gegenstands

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14
    Eine minimale Zeitverzögerung im Bereich einiger Prozessortakte, die sich durch die Verarbeitung der vom Telefonmodul an den Mikroprozessor gelieferten Information über den eingehenden Anruf und die Ausgabe eines Prozessorbefehls zur Speicherung an die beiden Speicherelemente ergibt, ist bei der konkreten technischen Realisierung einer Mobilstation unvermeidlich, dies liest der Fachmann daher als selbstverständlich mit (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07 - Olanzapin).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14
    Diese Abwandlung betrifft auch keinen verallgemeinerten Gegenstand, der nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Schleifprodukt a. a. O.) den Rechtsbestand regelmäßig nicht in Frage stellt, wenn sich ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14
    Insofern liegt hier ein anderer Sachverhalt vor als bei der von Beklagten zitierten Rechtsprechung (BGH Xa ZB 14/09 - Winkelmesseinrichtung).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 6 Ni 32/14
    Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst auf Grund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGH, Urteil v. 25.11.14 - X ZR 119/09 - Schleifprodukt, Rz. 19 m. w. N.).
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